Aktuelles
Auch wenn es keine Leitungen gibt:
Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht, seinen mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit außerordentlich zu kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen. Dies hat der BGH entschieden.
Rückblick:
Das Jahr 2011 brachte eine Fülle von Neuigkeiten und Änderungen auf Grund geänderter Vorschriften und Urteile von EuGH, BGH und OLGn. CitoExpert hat die wichtigsten Neuerungen und Änderungen zusammen gestellt.
Ausblick:
- Änderungen sind in folgenden Bereichen beschlossen oder zu erwarten:
- Evtl. neue Richtlinien der EU-Kommission
- Vergabeverordnung
- VOB/A
- Änderung des GWB
- Änderungen der Schwellenwerte
- Verteidigungsvergabeverordnung
- Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Wichtig: Zuschlagsverspätungen vermeiden – BGH
Wichtig: Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte nur nach VOL/A – keine Mindestbedingungen für Nebenangebote erforderlich (BGH)
Wichtig: Vorsicht bei Zuschüssen – Rückforderungen drohen (EuGH, BGH, Verwaltungsgerichte)
Wichtig: Unheilbare Vergabefehler und Folgen (OLG Celle)
Nach einem Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat festgestellt, dass bei einer Interimsbeauftragung nur dann ein Nachprüfungsverfahren zulässig ist, wenn der Auftragswert den Schwellenwert übersteigt.