Aktuelles
Vergabeprofi Newsletter 06/2014 CitoExpert - Die Profis für das Vergaberecht -
Leistungen - Lieferungen und Dienstleistungen sind nach UVgO bzw. VOL/A - je nach Stand der Umsetzung in den Bundesländern - zu vergeben - leider immer noch:
Unterschiedliche und noch nicht abgeschlossene Umsetzung der UVgO 2017
Die UVgO iist auch 2020 noch nicht in allen Bundesländern bzw. im kommunalen Bereich anwendbar. Der aktuelle Stand vor allem in den Ländern ist zu beachten - anders im Bund!
Die Vergabeverordnung 2006, die am 1.11.2006 in Kraft getreten ist, hat die Vergabeverordnung 2005 ersetzt - Text der Vergabeverordnung - wir bitten um Beachtung.
Wie die VOB/A an die neue Rechtslage (EG-Richtlinie) anzupassen war, so war auch die VOL/A an das Vergaberechtsänderungsgesetz anzupassen (Euro, Fristen etc.). Dies ist nunmehr geschehen. Die VOL/A 2000 vom 17. August 2000 ist im Bundesanzeiger vom 24. Oktober 2000, Nr. 2000 a, bekanntgemacht. In der Sache haben sich wenige Änderungen ergeben - ECU ersetzt durch Euro, Zulässigkeit digitaler Unterschriften und Angebote etc. - redaktionelle Änderungen. Die neue VOL/A ist mit Inkrafttreten der Vergabeverordnung 2000 anzuwenden.
~ß779
Notwendige Unterstützung von oben fehlt
Einkaufen kann nur die Fachkraft mit Ausbildung. Ob allerdings die Leitung der öffentlichen Auftraggeber der Beschaffung das richtige Gewicht beimisst? Das fragen sich die Fachleute der CitoExpert GmbH.
Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs
In einer Grundsatzentscheidung vom 09.06.2009 hat der Europäische Gerichtshof den kommunalen Auftraggebern zumindest einen „kleinen Freibrief“ für die Kooperation von Kommunen eingeräumt.