Leistungen - Lieferungen und Dienstleistungen sind nach UVgO bzw. VOL/A - je nach Stand der Umsetzung in den Bundesländern - zu vergeben - leider immer noch:
Unterschiedliche und noch nicht abgeschlossene Umsetzung der UVgO 2017
Die UVgO iist auch 2020 noch nicht in allen Bundesländern bzw. im kommunalen Bereich anwendbar. Der aktuelle Stand vor allem in den Ländern ist zu beachten - anders im Bund!
Die Entwicklung ist kritisch zu betrachten. Auch nach mehr als zwei Jahren haben noch nicht alle Bundesländer die gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz der VOL/A durch die UVgO 2017 abgeschlossen. Das ist deshalb bedenklich,m weil die unterschwelligen Vergabeverfahren ländesübergreifende Interessen berühren. Aus der Sicht der (kleineren und mittelständischen) Bewerber ist es nicht förderlich, wenn das Vergabeverfahren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt wird. Das gilt auch mit Blick auf Aufträge mit Binnenmarktrelevanz.
Demgemäß müssen die Beteiligten auch der unterschwelligen Verfahren übder den jeweils aktuellen stand verfügen.
Nachfolgend werden einige Länderbeispiele angeführt. Ein Blick in die Betreffenden Regeln zeigt, dass die Rechtslage leider sehr unübersichtlich ist.
UVgO-Einführung in den Bundesländern - UVgO-Einführung setzt durchgeführte Änderung der LHO etc. voraus – Aktualisierungen beachten.
Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg ist das „Haushaltsbegleitgesetz 2018/19“ vom 19.12.2017 am 29.12.2017 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg verkündet worden und größtenteils zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Das „Haushaltsbegleitgesetz 2018/19“ enthält in Art. 3 eine Änderung der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO). In § 55 LHO wurde der Vorrang der öffentlichen Ausschreibung zugunsten einer Gleichstellung mit der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb aufgehoben. Damit ist der Weg frei für die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Lande. Haushaltsbegleitgesetz: https://www.landtag‑
Bayern: Staatliche Auftraggeber in Bayern haben zum 01. Januar 2018 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen anzuwenden. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wurde am 30.11.2017 veröffentlicht. Verwaltungsvorschrift: https://www.verkuendung-bayern.de/files/allmbl/2017/11/allmbl2017-11.pdf#page=3
Brandenburg Zum 01.05.2018 wurden im Land Brandenburg mit einer Änderung von § 30 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) die UVgO und die VOB/A 2016 für den Unterschwellenbereich in Kraft gesetzt. Für einzelne Bestimmungen von UVgO und VOB/A im Unterschwellenbereich wurden Ausnahmen festgelegt. - Quelle: vergabe.brandenburg.de
Bremen In Bremen ist die UVgO für Unterschwellenaufträge ab einem Auftragswert von 50.000 € seit dem 19.12.2017 in Kraft. Tariftreue- und Vergabegesetz: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014tp.c.109016.de&asl =bremen02.c.732.de&template=20gpifgmetadetaild
bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/3000/163327D.pdf – VergabeVwV ist erlassen
Hamburg: Am 1. Oktober 2017 trat die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Hamburg in Kraft und ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL). Damit ist die Freie und Hansestadt Hamburg das erste Bundesland, das die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ins Landesrecht übernommen hat. Hamburgisches Vergabegesetz HmbGVBL Nr. 23 vom 28. Juli 2017: https://www.buergerschafthh.de/ParlDok/dokument/58954/hamburgisches-gesetz-und-verordnungsblatt-nr-23.pdf
Mecklenburg-Vorpommern: Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat kürzlich den am 20. März 2018 beschlossenen "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften" in den Landtag eingebracht. Der Entwurf sieht u.a. auch die Einführung der UVgO vor.
Nordrhein-Westfalen: Am 30. März 2018 ist das reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in Kraft getreten. Anders als geplant ist die UVgO nicht zeitgleich in Kraft getreten. De Anwendungsbefehl wird jedoch voraussichtlich in den nächsten Wochen über die Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO sowie die Kommunalen Vergabegrundsätze nach § 25 GemHVO erfolgen.
Saarland: Das Saarland hat zum 1.3.2018 seine Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung (LHO) geändert. Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte gilt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge seitdem die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und für Bauleistungen Abschnitt 1 der VOB/A.
Nein Berlin Das Land Berlin plant, die UVgO bis zum Juli 2018, spätestens jedoch zum 18.10.2018, umzusetzen. Um die UVgO einzuführen, muss § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO) geändert werden. Die Novellierung der LHO befindet sich aktuell in der fachlichen Abstimmung.
Nein Niedersachsen: Die niedersächsische Landesregierung hatte einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) in den Landtag eingebracht, mit dem u.a. die UVgO in Niedersachsen zur Anwendung gebracht werden sollte. Aufgrund der Auflösung des Niedersächsischen Landtages wird die neue UVgO in Niedersachsen erst nach der Landtagswahl am 15. Oktober eingeführt. Das NTVergG findet weiterhin in der seit dem 01.07.2016 geltenden Fassung Anwendung.
Nein Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz ist wegen der Änderungen und der grundlegenden neuen Struktur der UVgO im Vergleich zur noch geltenden VOL/A 1. Abschnitt eine Neufassung der Verwaltungsvorschrift geplant, die derzeit vorbereitet wird. Bis zum Inkrafttreten dieser Neufassung bleiben die aktuelle Verwaltungsvorschrift vom 24.04.2014 und damit für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die VOL/A 1. Abschnitt maßgebend.
Nein Schleswig-Holstein: Das Land Schleswig-Holstein plant, die Einführung der UVgO zum 01.07.2018. Bereits seit 02. März 2018 gilt in Schleswig-Holstein die geänderte Landeshaushaltsordnung, die u.a. den Paragraf 55 so anpasst, dass dem Auftraggeber die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung nach seiner Wahl gleichrangig zur Verfügung stehen. Am 05. April hat das schleswig-holsteinische Wirtschaftsministerium den Entwurf für ein neues Landesvergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) in die Verbändeanhörung gegeben. Die UVgO wird im VGSH für verbindlich erklärt.
Nein Thüringen: In Thüringen steht die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) an. Derzeit gibt es 12 Eckpunkte für die Novellierung. Darin wird als Ziel auch die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) genannt. Im thüringischen Wirtschaftsministerium geht man davon aus, dass die Reform des Vergabegesetzes im Sommer 2018 von der Landesregierung beschlossen werden kann.
Nein Hessen: Verschiedenen Veröffentlichungen ist zu entnehmen, dass man im Land Hessen ganz auf die Einführung der UVgO verzichten und die VOL/A beibehalten will.
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