Seit Anfang September 2009 steht die bundesweite Datenbank www.pq-vol.de des DIHK zur Verfügung. Die Präqualifizierung ist eine im Zuge der Vergaberechtsreform eingeführte Möglichkeit, vergabeunabhängig die Eignungsnachweise von Unternehmen schon im Voraus zu prüfen und zertifizieren.
Die Datenbank betrifft die Präqualifizierung durch Zertifizierung von Eignungsnachweisen für Liefer- und Dienstleistungen, wenn folgende Nachweise der Eignung bei der Präqualifizierungs-Stelle der Bundesländer zur Verfügung gestellt werden: Gewerbeanmeldung, Berufsregisterauszug, Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, Eigenerklärung zu Straftaten, Handelsregisterauszug, Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Eigenerklärung über Zahlungen, Kopie der Police einer Betriebshaftpflicht und Eigenerklärung über Zahlungen, Eigenerklärung über Insolvenz bzw. Liquidation, Kopie der Handwerksrolleneintragung, Bescheinigung der IHK-Mitgliedschaft, Umsatznachweise der letzten drei Jahre, Anzahl der Beschäftigten, Referenzen für mindestens drei Einzelleistungen).
Diese Präqualifizierung ist in den Ländern Hessen und Sachsenanhalt anerkannt. Ansonsten ist sie allerdings für Vergabestellen unverbindlich, kann aber als Nachweis der Eignung dienen. Damit sind sicherlich Erleichterungen für die Bewerber und Bieter verbunden. Ob das System allerdings mittelstandsfreundlich ist, darf bezweifelt werden (vgl. § 7 der entsprechenden Arbeitsrichtlinie: Entgelt für die Bearbeitung!). Die Höhe des Bearbeitungsentgelts liegen die zuständigen Institutionen fest. Es ist zu hoffen, dass dies entsprechend dem Trend zur Mittelstandsberücksichtigung (vgl. § 97 III GWB 2009) maßvoll ausfällt. Es wäre sinnvoll gewesen, hier zumindest für kleinere und mittlere Untenehmen (KUM) auf Entgelte für die Bearbeitung zu verzichten. Einzelheiten zur Datenbank www.pq-vol.de.
~1507