Aktuelles
Aktuelles Vergaberecht bis 20.8.2015
1. Aktueller Stand vom 20.8.2015
2. Reform des Vergaberechts bis März 2016
3. Wichtige Rechtsprechung und Literatur 2015
- 30 Punkte -
Mindestlohn in Rheinland-Pfalz - Vergabekammer entscheidet!
Bundesregierung gibt Gas - Reform EU - Richtlinien 2014 - GWB Regierungsentwurf vom 8.7.2015
Neues zum Mindestlohn
Das G wurde als Art. 1 des G v. 11.8.2014 I 1348 vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder und der Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 15 Abs. 1 am 16.8.2014 in Kraft. § 24 tritt gem. Art. 15 Abs. 2 mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft.
In seiner neuesten Entscheidung vom 16.9.2014 zu sozialen Anforderungen hält der EuGH die Verpflichtung zur Zahlung des in NRW vorgesehenen Mindestlohns jedenfalls dann für unzulässig, wenn der deutsche Bieter (Bundesdruckerei) einen Nachunternehmer in Polen einsetzt.
EU-Richtlinien 2014 – Umsetzung überwiegend bis 2016
Drei EU-Vergaberichtlinien im Amtsblatt bekannt gemacht
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Vergaberichtlinie für öffentliche Auftraggeber: Richtlinie 2014/24/EU – Ablösung der Richtlinie 2004/18/EG
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Vergaberichtlinie für Sektorenauftraggeber: Richtlinie 2014/25/EU) – Ablösung der Richtlinie 2004/17/EG
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Dienstleistungskonzessionen unterlagen bislang nicht dem EU-Vergaberecht – nunmehr aber erstmals neue Konzessionsvergaberichtlinie: Richtlinie 2014/23/EU
Vergaberechtsreform 2016 vollendet -GWB und VgV im BGBl. verkündet - alles in Kraft getreten am 18.4.2016
Schwellenwerte 2016-2017
Vergabeprofi Newsletter 7/2014 CitoExpert - Die Profis für das Vergaberecht -
Vergabeprofi Newsletter 06/2014 CitoExpert - Die Profis für das Vergaberecht -
