Aktuelles
Aktualisierung vom 11.4.2010
Bundesrat stimmte bereits am 26. März 2010 (mit wenigen, relevanten Änderungsvorschlägen - BRDr 40/10/B) zu:
Strikte Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien
Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder unvollständig ist
Das Bundeskabinett hat am 28.04.2010 die Endfassung der VgV und SektVO unter Berücksichtigung der (redaktionellen) Abänderungsvorschläge des Bundesrates verabschiedet. Damit steht nur noch der letzte Akt der Vergaberechtsreform aus, nämlich die Verkündung der sechsten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung, womit noch im Mai 2010 zu rechnen ist. Die VgV 2010 tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die neuen Vergabeverordnungen, nämlich VOL/A, VOB/A und VOF, anzuwenden. Entsprechende Erlasse des Bundes und der Länder werden zeitgleich ergehen – dann gilt das neue Recht unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte.
Muss der öffentliche Auftraggeber den Bewerber bzw. Bieter auf Fristen hinweisen? Laufen die Fristen nicht, wenn der Hinweispflicht nicht genügt wird? Neue Streitpunkte in der Rechtsprechung zu den §§ 101b, 107 III Nr. 4 GWB sorgen für Verwirrung. Und die Praxis ist verunsichert.
Zwei Gerichte eröffnen neue Möglichkeiten
2010 laufen die Regelungen zum KOPA II aus