Rückblick:
Das Jahr 2011 brachte eine Fülle von Neuigkeiten und Änderungen auf Grund geänderter Vorschriften und Urteile von EuGH, BGH und OLGn. CitoExpert hat die wichtigsten Neuerungen und Änderungen zusammen gestellt.
Übersicht über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen im Jahre 2011:
- Die am 12.5.2011 in Kraft getretenen VgV und SektVO, insbesondere mit der „Berücksichtigung der Umweltaspekte“ bei der Beschaffung von Kfz.
- Der Streit über die Frage, ob es sich bei § 107 III Nr. 1 GWB („unverzüglich“) um eine mit dem EU-Recht konforme Regelung handelt (OLG Celle, OLG Koblenz, OLG Schleswig, Vergabekammern – EuGH)
- Der Streit über die Frage, ob die Frist des 107 III Nr. 4 GWB (Frist von 15 Kalendertagen zur Antragstellung an Vergabekammer) eine „Rechtsbehelfsfrist“ ist, die nur läuft, wenn entweder im EU-Bekanntmachungsformular (Ziff. VI.) oder in den Vergabeunterlagen darauf hingewiesen wurde (OLG Celle contra OLG Schleswig).
- Der Streit darüber, ob im EU-Verfahren Nebenangebote nur dann zulässig sind, wenn als Zuschlagskriterien nicht der Preis allein, sondern der Zuschlag „auf das wirtschaftlich günstigste Angebot“ vorgesehen ist (OLG Düsseldorf contra OLG Koblenz).
- Zum Streit, ob unterhalb der Schwellenwerte bei Zulassung von Nebenangeboten Mindestbedingungen bekannt zu machen sind – ablehnend BGH, Urt. v. 30.08.2011 – X ZR 55/10 - Regenentlastung – Prüfung des Vorliegens „grenzüberschreitender Verkehr“ – Unterschiede zwischen Unter- und Oberschwellenbereich – Nebenangebote – keine Mindestanforderungen im Unterschwellenbereich - § 16 Abs. 8 VOB/A 2009 - § 25 Nr. 5 Satz 1 VOB/A 2002,
- Die fünf Entscheidungen des BGH zur Zuschlagsverzögerung bei Bauaufträgen - Einzelfallentscheidungen.
- Die Klärung der Zulässigkeit der Beschaffung von Interimsaufträgen zur Vermeidung von Versorgungsengpässen (Leistungsumfang, Dauer des Auftrags etc.)
- Die Klärung des Rechtsschutzes zu Gunsten der Bieter in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte: einstweilige Verfügung zur Unterlassung des Zuschlags, soweit keine Sonderregelungen in Landesgesetzen vorgesehen sind (z. B. Thüringer Landesvergabegesetz).
- Die Verbesserung der Position der Bieter in Schadensersatzprozessen bei Vergabeverstößen (BGH, Urt. v. 9.6.2011 – X ZR 143/10).
- Die Zulassung der elektronischen Auktion, obwohl nicht in die VOL/A, wohl aber in § 101 VI GWB aufgenommen (Vergabekammer Niedersachsen, Beschl. v. 10.5.2011 – VgK 11/2011).
- Die Grenzen der Pflicht zur Losaufteilung und die Annahme eines entsprechenden Ermessensspielraums des Auftraggebers (OLG Düsseldorf und OLG Karlsruhe).
- Entscheidungen zur Kostenschätzung sind nur auf ihre Vertretbarkeit hin zu überprüfen. „Auf die sachliche Richtigkeit kommt es nicht an“. Ist der Auftraggeber in einem Vergabeverfahren ohne Beispielsverfahren oder auch Vergleichszahlen notgedrungen auf grobe Schätzungen und Angaben von Sachverständigen angewiesen, so ist die Kostenschätzung grundsätzlich nicht zu beanstanden – Aufhebung wegen fehlender Haushaltsmittel (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.6.2011 – VII Verg 34/11 – vgl. VOLaktuell 7/2011).
- Klärung der Einordnung moderner IT-Vertragsverhältnisse durch den BGH (Urt. v. 27. 01. 2011 - VII ZR 133/10) – dieser Entscheidung befasst sich der BGH an sich „nur“ mit dem Internetsystemvertrag – Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung eines Internetauftritts als Werkvertrag – gleichzeitig werden aber weitere Vertragsarten aus dem IT-Bereich herangezogen und in das Zivilrecht eingeordnet.
Eine Übersicht über die Änderungen der Jahre 2009 bis 2011 finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik VOL aktuell 08/2011.
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