Vergabeprofi
Viele Vergabestellen machen den Fehler, den Zuschlag zeitlich nicht abzusichern, so daß die Zuschlagsfrist im Einvernehmen mit den in Betracht kommenden Bieter zu verlängern ist - ferner wird EU-weiten Verfahren übersehen, daß die Bieter und Bewerber einen Anspruch auf Information haben.
Muster Wertung
Muster EU-Verfahren
Die Feststellung der Rangfolge ist Gegenstand der Wertung.
Durch die Reformen 2016 (VgVerordnungen) und 2017 (UVgO17) sowie VOB/A und EU-VOB/A16 traten hier Änderungen ein.
Die Gründe für ein Abweichen von der VOL/B können in besonderen Vertragsrisiken gesehen werden, die nachweisbar vorliegen und belegt werden müssen, weil bisher der Grundsatz galt, daß die VOL/B grundsätzlich unverändert zu nutzen ist (vgl. § 9 Nr. 3 I VOL/A).
Die Arten der Vergabe sind in § 3 VOL/A sowie z.B. in den §§ 3a VOL/A bzw. 3 VOB/A sowie in den Sektorenbestimmungen und der VOF geregelt.
Ausnahmen vom Vergabeverfahren - vgl. §§ 107, 108, 109, 116, 117, 145 GWB.