Die VOF ist 2009 geändert worden, aber erst mit der VgV Kraft getreten.

Sie bezieht sich auf Freiberuflerleistungen, bei denen die Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und erschöpfend beschreiben werden kann (Planung, Entwicklung, Unternehmensberatung etc.) - bei eindeutiger und erschöpfender Beschreibbarkeit greit oberhalb der Schwellenwerte die EG VOL/A ein.




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