Die VOF ist 2009 geändert worden, aber erst mit der VgV Kraft getreten.
Sie bezieht sich auf Freiberuflerleistungen, bei denen die Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und erschöpfend beschreiben werden kann (Planung, Entwicklung, Unternehmensberatung etc.) - bei eindeutiger und erschöpfender Beschreibbarkeit greit oberhalb der Schwellenwerte die EG VOL/A ein.
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung - § 5 I VOF
- Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung - § 5 II VOF
- "Geheimhaltung":
- "technisches Monopol":
- künstlerisches Monopol":
- "Ausschließlichkeitsrechte"
- Vergabe im Anschluß an einen Wettbewerb:
- "Katastrophenfall":
- zusätzliche vorhergesehene erforderliche Dienstleistungen bei Untrennbarkeit vom Hauptauftrag oder bei Trennbarkeit vom Hauptauftrag bei Erforderlichkeit für Verbesserung des Hauptauftrages und Beachtung der 50 %-Grenze:
- Wiederholungsdienstleistungen an Ursprungsauftragnehmer bei Angabe der Vergabemöglichkeit in Bekanntmachung des ersten Vorhabens bei Beachtung der 3-Jahresfrist:
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