Muster Nichtoffenes Verfahren
Muster EU-weite Vergabeverfahren
Muster Bekanntmachung Nichtoffene Verfahren
Muster Begründung Nichtoffene Verfahren
Dieses Verfahren ist im EU-weiten Bereich nur mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb - § 3 a Nr. 1 VOL/A/73/ - zulässig.
Es muß also eine vorherige Vergabebekanntmachung mit den entsprechenden Musters aus dem Anhang der VOL/A stattfinden. Die Schwellenwerte müssen erreicht sein und die Ausnahmen für die Durchführung von Vergabeverfahren dürfen nicht eingreifen.
Ferner ist das Nichtoffene Verfahren nur in begründeten Fällen die richtige Vergabeart - wie also in den nationalen Verfahren nach §§ 3 Nr. 3 und 4 VOL/A für die Freihändige Vergabe bzw. die Beschränkte Ausschreibung.
Insoweit kann für die Begründung nach den §§ 3 Nr. 3 und 4 VOL/A zurückgegriffen werden. Die Fristen betragen für den
- Teilnehmerwettbewerb mindestens 37 Tage (Besonderheiten bei Dienstleistungen/10/)
- bei besonderer Dringlichkeit mindestens 15 Tage;
- die Mindestfristen für die Angebote betragen 40 Tage,
- bei besonderer Dringlichkeit 10 Tage.
Es kann eine Höchstzahl von Unternehmen festgesetzt werden, die nach Durchführung des Teilnehmerwettbewerbs zur Angebotsabgabe (Mindestinhalt des Angebots) aufgefordert werden. Sie darf nicht unter 5 liegen - vgl. § 3 Nr. 1 II VOL/A.
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