Bei wiederholter Vergabe von Leistungen kann auf die Erfahrungen durchgeführten Vergabeverfahren zurückgegriffen werden.
Im Nationalen Verfahren können von den Bewerbern und Bietern Nachweise hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde verlangt werden, soweit dies "durch den Gegenstand des Auftrags erforderlich ist". Nicht zu verwechseln sind diese Nachweise mit den Ausschlußgründen nach § 6 V VOL/A bzw. § 6 VI EG VOL/A .
Hierbei sind nach § 42 Nr. 1 - 6 UVgO folgende Punkte zu berücksichtigen - als KO-Kriterien:
Der Verhandlungsgrund bei zulässigen Verhandlungen ist in einem Aktenvermerk festzulegen