Regelung in §§ 21 II UVgO, 29 II VgV - früher § 9 I, II - IV VOL/A) - VOL/B - VOB/A - EVB-IT - BVB, ZVB - vgl. auch BGB -§§ 307,310 BGB
Nebenangebote - §§ 25 UVgO, 35 VgV - Besonderheiten in § 8 I Nr. 3 VOB/A, § 8 I Nr.3 EUVOB/A.
Vorab sei erwähnt, daß der Zuschlag nach derzeitiger Auffassung keinen Verwaltungsakt i.S. eines vergaberechtlichen Verfahrensaktes darstellt.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine nichtförmliche Beschwerde, mit der sich jedermann gegen das Verhalten einer Behörde oder eines Bediensteten an die vorgesetzte Behörde oder einen Vorgesetzten wenden kann.