Der vor allem bei Freiberufler-Leistungen nach der VOF zu vergebende Auftrag ist jeweils derjenige Bewerber, der die "bestmögliche Leistung" erwarten läßt.
Bei Wettbewerben sowie Planungswettbewerben wird ein Preisgericht tätig. Für die Preisrichter und das Preisgericht ist bei Planungswettbewerben zu beachten:
Leistungen des Bewerbers oder Bieters, die über die Bearbeitung einer ordnungsgemäßen Vergabeunterlage, insbesondere mit einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung, hinausgehen, sind zu vergüten.
Nach dem Verfahren der VOF sind für die Auftraggespräche vor der Auftragserteilung die geeigneten Bewerber durch den Auftraggeber nach §c 10 VOF auszuwählen.
Eine Aussetzung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer kommt nach § 115 III GWB in Betracht -
Auftragsvergabe an gemischtwirtschaftliche Gesellschaften