Der Europäische Gerichtshof hat die generelle Aufgabe, bei der Anwendung und Auslegung des Gemeinschaftsrechts und der abgeschlossenen Verträge die Wahrung des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen
Zu den Grundprinzipien des Vergabeverfahrens gehört der Wettbewerb.
Bei der Wertung ist die Rangfolge der Bieter, mithin der 1. Rang für den Auftragnehmer festzulegen.
Letztlich garantieren die Bestimmungen des GG auch den Leistungswettbewerb, sichern das Gleichbehandlungsgebot etc. und bilden auch die Grundlage für die Grundsätze des Vergabeverfahrens.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb ergeben sich aus den Bestimmungen der VOL/A bzw. VOB/A sowie der VOF.