Begriffe
Leistungen des Bewerbers oder Bieters, die über die Bearbeitung einer ordnungsgemäßen Vergabeunterlage, insbesondere mit einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung, hinausgehen, sind zu vergüten.
Nach dem Verfahren der VOF sind für die Auftraggespräche vor der Auftragserteilung die geeigneten Bewerber durch den Auftraggeber nach §c 10 VOF auszuwählen.
Eine Aussetzung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer kommt nach § 115 III GWB in Betracht -
Auftragsvergabe an gemischtwirtschaftliche Gesellschaften
Während z.B. bei der Wertung nach § 25 Nr. 3 VOL/A in der Regel der Preis allein entscheidet, da keine zusätzlichen Wertungskriterien ersichtlich sind, wird im Hinblick auf die §§ 16 Nr. 3 bzw. 24 Nr. 1 VOF von einem Wertungsspielraum gesprochen.
Die "Auftragserteilung" erfolgt nach den §§ 43 UVgO, 58 76 VgV durch Zuschlag.