Begriffe
Die Vorschriften betreffend die Straftaten gegen den Wettbewerb, die §§ 299-302 StGB, wurden durch Gesetz vom 13.8.1997, BGBl. I, 2038, eingeführt. Sie werden nachfolgend wiedergeben:
Korruption ist vergaberechtlich relevant - Korruption führt zum Ausschluß.Korruption führt zur Vergabesperre.
Nach § 17a II /A - analoge bzw. ähnliche Regelungen in den b-§§, den SKR-Vorschriften sowie in der VOB/A - haben die Auftraggeber dem Amt für Veröffentlichungen zu übermitteln
Das Vergabenachsperfahren nach den §§ 155 ff GWB -vgl. BVerfG, Urt.v.22.01.2011 - 1 BvR 699-06 – Fraport-Entscheidung. Jährlich im Durchschnittca. 1000 VK-, ca. ca.100 OLG, wenige (ca. 3-10) BGH-Entscheidungen sowie etwa jeweils 10 - 20 EuGH-Urteile. Ersichtlich ist dies nach dem jährlichen Statistikbericht des Bundes -vgl.StatVO.