Begriffe
Das sog. Präqualifikationsverfahren ist eine Besonderheit des Sektorenbereichs.
Im Fall klarer und eindeutiger Verstöße hat die EU-Kommission nach dem § 22 VergabeVO 2000 die Möglichkeit, dies der Bundesregierung mitzuteilen und die Beseitigung des Rechtsverstoßes zu verlangen.
Ein gemeinsames Unternehmen wird durch mehrere Auftraggeber gebildet. Dies ist der öffentlichen Hand grundsätzlich gestattet.
§ 22 VergabeVO 2000 sieht ein zusätzliches Instrument der EU-Kommission für den Fall vor, daß die EU-Kommission der Auffassung ist, es liege ein
Vom Anwendungsbereich der §§ 97 ff GWB sind gemäß § 100 II i GWB Aufträge über