Muster Anschreiben b-§§-Verfahren liegt auch diesem Anschreiben zugrunde - allerdings ist darauf hinzuweisen, daß im VOL/A-SKR-Verfahren das Anschreiben nach § 7 Nr.- 1 Abs. 1 und 2 VOL/A-SKR ohne Anwendung des § 17 Nr. 3 II VOL/A zu gestalten ist. Die Basis-§§ sind im Bereich der VOL/A-SKR nicht anzuwenden.


Auf die Ausführungen Besonderheiten Anschreiben b-§§-Verfahren wird gleichwohl Bezug genommen, da § 9 b VOL/A und § 5 VOL/A-SKR übereinstimmen. Ob man nun aus dem gesamten Muster der b-§§ alles übernimmt oder nur Teile nutzt, hängt vom jeweiligen Fall ab. Die in kursiv gehaltenen Teile sind grundsätzlich im VOL/A-SKR-Verfahren nicht erforderlich.
Das Muster ist ausführlich gehalten, es ist im einzelnen zu überprüfen und in seiner erarbeiteten Form in die Vergabeakte zu übertragen.

Vergabestelle  
Beschaffungsstelle Bearbeiter/in:
  Tel:
  Fax:
Eingangsstelle Sonstiges:
Firma Vergabe-Nr.
  Geschäftszeichen:
  Aktenzeichen:
  Ende der Angebotsfrist: Donnerstag, 12.00 Uhr
  Ende der Zuschlagsfrist:


Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
In dem Vergabeverfahren

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung
Nichtoffenen Verfahren nach vorherigem Teilnehmerwettbewerb
Offenes Verfahren



Bezug:

Anlagen: Anschreiben (zweifach)
  Leistungsbeschreibung (zweifach)
  mit Besonderen Vertragsbedingungen(individuell)
  Bewerbernachweise und -erklärungen (zweifach)
  Bewerbungsbedingungen (zweifach)



Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist beabsichtigt, die in den Verdingungsunterlagen bezeichneten Aufträge im Rahmen des o.a. Vergabeverfahrens zu vergeben.
Wir teilen Ihnen die nach § 17 Nr. Abs. 2 VOL/Avorgesehenen Angaben wie folgt mit:

  1. Bezeichnung (Anschrift) der Beschaffungsstelle:
    zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle:
    und der den Zuschlag erteilenden Stelle:
  2. Art der Vergabe:
  3. Leistung:
    Art:
    und Umfang der Leistung:
    sowie den Ort der Leistung:
  4. etwaige Vorbehalte wegen der Teilung in Lose:
    Umfang der Lose :
    und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter:
  5. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
  6. Bezeichnung (Anschrift) der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen eingesehen werden können, die nicht abgegeben werden:
  7. genaue Aufschrift und Form der Angebote:
    Besonderer Umschlag:
    Verschlossen:
    Eingangsstelle:
    Vergabestelle:
    Beschaffungsstelle:
    Zuschlagsstelle:
    Geschäftszeichen des Vergabeverfahrens:
    Angebot der Firma:
    Volle Firmenwiedergabe:
    Anschrift der Firma:
    Schriftform:
    Digitales Angebot:
    Digitale Unterschrift:
  8. ob und unter welchen Bedingungen die Entschädigung für die Verdingungsunterlagen erstattet wird (§ 20 VOL/A),
  9. Ablauf der Angebotsfrist(§ 18 VOL/A),
  10. die mit dem Angebot
    vorzulegenden Unterlagen (§ 7 Nr. 4 VOL/A), die ggf. vom Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bieters (§ 7 Nr. 4 VOL/A) sowie nach § 7 b VOL/A - Muster Nachweise Erklärungen b-§§-Verfahren verlangt werden:
  11. die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen (§ 14 VOL/A):
  12. sonstige Erfordernisse, die die Bewerber bei der Bearbeitung ihrer Angebote beachten müssen (§ 18 Nr. 3, § 9 Nr. 1, § 21 VOL/A):
    Angebote können nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind abgegebenen Angebote verbindlich.
    Die Vergabeunterlagenbestehen aus
    diesem Anschreiben, der Aufforderung zur Angebotsabgabe,
    sowie den Verdingungsunterlagen
    sowie:
    Im übrigen verweisen wir auf § 21 VOL/A, wonach der Inhalt der Angebotefolgende Voraussetzungen erfüllen muß:
      1. Die Angebote müssen die Preise und die sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie auf besonderer Anlage seinem Angebot beifügen.
      2. Die Angebote müssen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
      3. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
      4. Muster und Proben des Bieters müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
    1. Etwaige Nebenangebote und Änderungsvorschläge müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden.
      1. Der Bieter hat auf Verlangen im Angebot anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind.
      2. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten.
    2. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluß und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
    3. Der Bieter kann schon im Angebot die Rückgabe von Entwürfen, Ausarbeitungen, Mustern und Proben verlangen, falls das Angebot nicht berücksichtigt wird (§ 27 Nr. 7 VOL/A).


    Zusatz: In digitalen Vergabeverfahren sind digitale Unterschriften zulässig.

  13. Zuschlagsfrist:
    und Bindefrist (§ 19 VOL/A):
  14. Nebenangebote und Änderungsvorschläge (§ 17 Nr. 5 VOL/A):
    Nebenangebote sind
    zugelassen:
    ausdrücklich erwünscht:
    nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen:
    nur mit Mindestanforderungen entsprechend den Angaben in den Verdingungsunterlagen zugelassen:
    ausgeschlossen:


    Änderungsvorschläge sind
    zugelassen:
    ausdrücklich erwünscht:
    nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen:
    nur mit Mindestanforderungen entsprechend den Angaben in den Verdingungsunterlagen zugelassen:
    ausgeschlossen:
    Nebenangebote und Änderungsvorschläge müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutliche gekennzeichnet sein.
  15. Besonderen Hinweis: Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebots auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 27 VOL/A):


Zusätzlich werden nach § 7 VOL/A-SKR folgende Angaben gemacht, die zu beachten sind, soweit sie nicht im vorhergehenden Teil bereits angeführt sind:


Nach § 7 VOL/A-SKR werden folgende Angaben gemacht, die zu beachten sind, soweit sie nicht im vorhergehenden Teil bereits angeführt sind:


a) Anschrift der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert werden können:
b) Tag, bis zu dem zusätzliche Unterlagen angefordert werden können:
c) gegebenenfalls Betrag und Zahlungsbedingungen für zusätzliche Unterlagen:
d) Angabe, daß die Angebote in deutscher Sprache abzufassen sind:
e) Hinweis auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung:
f) Wertungskriterien nicht Inhalt der Bekanntmachung nach § 25 Nr.1 b) VOL/A wie

 

  Leistungsbeschreibung ?
  Verdingungsunterlagen ?
  Vgl. Checklist

 

  • Lieferzeit,
  • Ausführungsdauer,
  • Betriebskosten,
  • Rentabilität,
  • Qualität,
  • Ästhetik
  • und Zweckmäßigkeit,
  • technischer Wert,
  • Kundendienst
  • und technische Hilfe,
  • Verpflichtungen hinsichtlich der Ersatzteile,
  • Versorgungssicherheit,
  • Preis;
  • diese Angaben möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.

Ferner sind folgende Vorgaben zu beachten:
Nebenangebote und Änderungsvorschläge

  Keine Zulassung - Ausschluß- von    

 

     
     

 

  Zulassung von    

 

     
     

 

  nur in Verbindung mit einem Hauptangebot    
  Mindestanforderungen für    

 

     
     
     

 

  Einreichungsmodalitäten für    

 

     
     
     
 
  • als solche deutlich gekennzeichnet
   
 
  • zusätzlich Voraussetzungen:
   

Nachunternehmervergabe
Die Bieter bzw. Bewerber werden aufgefordert, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.

Bei Abgabe eines Angebotes sind die beigefügten Bewerbungsbedingungen

Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme:
Besondere Bewerbungsbedingungen:
Erklärungen von bevorzugten Bietern und Bewerbern:
Nachweise
Erklärungen
zusätzliche Erklärungen:

zu beachten.

Einzelheiten und Anforderungen ergeben sich aus den beigefügten weiteren Verdingungsunterlagen (Leistungen, Liefertermine etc.).


Das Angebot ist nicht angenommen, wenn der Zuschlag nicht innerhalb der Zuschlagsfrist erteilt ist. Die Zuschlagsfrist kann im Einvernehmen mit den in Betracht kommenden Bietern verlängert werden.
Für nicht berücksichtigte Bieter gilt § 27 a VOL/A bzw. § 13 VergabeVO 2000.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Haushaltsmittel für die Jahre

 

 



noch beantragt
und bewilligt werden müssen.
beantragt
aber noch bewilligt werden müssen.
und keine Verpflichtungsermächtigung vorliegt.

Der Zuschlag für die Lieferungen in den genannten Zeiträumen kann daher nur mit der Maßgabe erteilt werden, daß die entsprechenden Haushaltsmittel bewilligt werden.
(Hinweis: Der Haushaltsvorbehalt ist nach § 9 AGBG möglicherweise unangemessen und nichtig ! Verstoß gegen Fertigstellungsgebot - daher bedenklich).
Es wird nach den Datenschutzgesetzen des

Bundes
Landes

darauf hingewiesen, daß die von den Teilnehmern am Wettbewerb/Bietern erbetenen, personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert werden. Ihre Angabe ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Anlagen

Leistungsbeschreibung
Verdingungsunterlagen

~0854