Vorbereitung Vergabeverfahren
Checklist Zweites Vergabeverfahren
Zweites Vergabeverfahren

Soweit die Aufhebungsgründe i.S.d. § 26 VOL/A/ bzw. VOB/A im Zeitpunkt der Bekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereits vorhersehbar waren, ist die Aufhebung rechtswidrig.

Der Auftraggeber ist zwar nicht zum Zuschlag gezwungen, hebt er aber ungerechtfertigt auf, so kommen Ansprüche der Bieter auf Schadensersatz in Betracht. Erfolgt ein zweites Verfahren mit unveränderten Vergabeunterlagen, so besteht die Gefahr, daß der Zuschlag an den Falschen erfolgt und der eigentliche Gewinner des ersten Verfahrens Schadensersatzansprüche auch wegen entgangenen Gewinns geltend macht.
Die Erfahrung zeigt, daß die meisten oder doch sehr viele Verfahren in der Vergangenheit unberechtigt aufgehoben worden sind.


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