Im Sektorenbereich wird von den Auftraggebern nach den §§ 16 b VOL/A sowie 8 SKR verlangt, daß sie "mindestens einmal jährlich Bekanntmachungen" über alle für die in den nächsten zwölf Monaten beabsichtigten Aufträge mit einem Schwellenwert über 400.000 EURO veröffentlichen.

Die Lieferaufträge sind nach Warenbereichen aufzuschlüsseln, die Dienstleistungen nach den im Anhang I A genannten Kategorien.

Bei Unterbleiben der regelmäßigen Bekanntmachung wird die Kommission tätig werden und für die Durchsetzung der Pflichten sorgen.

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