Begriffe
Neben den vertraglichen Hauptpflichten spielen Nebenpflichten auch in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens eine bedeutende Rolle.
Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung werden von den Vergabekammern bzw. im Rahmen des Vergabeüberprüfungsverfahren entsprechend angewandt (umstritten).
~0747
Neben zahlreichen Vergabehandbüchern - meist überflüssig, da mit der VOL/A und der VOB/A hinreichende Vorgaben anzutreffen sind - ist das allerdings wichtige "Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauvorhaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen" zu nennen - jeweils zu beachten in der aktuellen Form.
~0743
Die Berechnung der Fristen erfolgt nach der Verordnung (EWG/Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 3. Juni 1971, zur Festlegung der Regeln für Fristen, Daten und Termine, Abl Nr. L 124 vom 8. Juni 1971, S. 1, vgl. Anhang II: Tage = alle Tage einschließlich Feiertage, Sonntage und Sonnabende, Arbeitstage Montage bis Freitage mit Ausnahme der Feiertage.
~0737
