Checklist Eingang der Angebote - Öffnung
- Eingangsvermerk auf dem ungeöffneten Umschlag durch Unbeteiligten ("soll") (an der Vergabe) - § 22 1. VOL/A
- Angebote bis zum Öffnungszeitpunkt unter Verschluß - § 22 1. VOL/A
- Ablauf der Angebotsfrist
- unverzügliche ("soll") Verhandlung zur Öffnung der Angebote
- Verhandlung zur Öffnung der Angebote - Anwesenheit des Verhandlungsleiters und eines weiteren Vertreters des Auftraggebers
- Keine Zulassung der Bieter
- Keine Zulassung von Bevollmächtigten
- Feststellungen des Verhandlungsleiters hinsichtlich der Angebote
- ordnungsgemäß verschlossen
- äußerlich gekennzeichnet
- Eingang bei der zuständigen Eingangsstelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist
- besondere Aufführung der folgenden Angebote in der Niederschrift/Nachtrag
- nicht ordnungsgemäß verschlossen
- nicht äußerlich gekennzeichnet
- nicht fristgemäß bei der Eingangsstelle vor der Öffnungsverhandlung oder danach eingegangen
- Vermerk über die fehlenden Voraussetzungen in der Niederschrift (auf den Angeboten ?)
- Unterschrift der Niederschrift durch Verhandlungsleiter und weiteren Vertreter
- Keine Zugänglichkeit der Niederschrift für Bieter oder Öffentlichkeit
- sorgfältige Verwahrung und vertrauliche Behandlung der Angebote
- Aufbewahrung der Umschläge der nicht ordnungsgemäß oder verspätet eingegangenen Angebote als Beweismittel
- Sicherstellung der Kenntnis bei Angabe über das Bestehen von Schutzrechten oder Beantragung von Schutzrechten auf die mit der Sache Befaßten
- Sicherstellung der zulässigen Verwertung - nur für die Prüfung und Wertung der Angebote - Ausnahme: vorherige schriftliche Vereinbarung mit Entschädigungsregelung
- (- entsprechende Geltung bei der freihändigen Vergabe/85/ - )
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