Begriffe
Unteraufträge behandelt § 10 VOL/A. In den §§ 9 b Nr. 3 VOL/A und 7 Nr. 3 VOL/A-SKR ist dem Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt, die Bieter auffordern zu können - im Anschreiben - in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.
Das sog. Präqualifikationsverfahren ist eine Besonderheit des Sektorenbereichs.
Im Fall klarer und eindeutiger Verstöße hat die EU-Kommission nach dem § 22 VergabeVO 2000 die Möglichkeit, dies der Bundesregierung mitzuteilen und die Beseitigung des Rechtsverstoßes zu verlangen.
Ein gemeinsames Unternehmen wird durch mehrere Auftraggeber gebildet. Dies ist der öffentlichen Hand grundsätzlich gestattet.
§ 22 VergabeVO 2000 sieht ein zusätzliches Instrument der EU-Kommission für den Fall vor, daß die EU-Kommission der Auffassung ist, es liege ein
