Checklist Vermeidung Verspätung durch Bieter - VOB/A
Checklist für Auftragnehmer: Rechtzeitigkeit etc.
Bewerber bzw. Bieter sollten sich nicht darauf verlassen, daß ihr Angebot - unverschuldet verspätet vorgelegt - als rechtzeitig vorliegendes Angebot eingestuft wird, sondern vor allem auch im Bereich der VOB/A genauestens überprüfen:
- richtige Stelle
- Kennzeichnung als Angebote
- Unversehrheit des Verschlusses
- Angebot nur mit Preisen und den geforderten Erklärungen
- Angebot mit (rechtsverbindlicher) Unterschrift
- Zweifelsfreie Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen
- Keine Änderungen der Verdingungsunterlagen
- Nichtzulassung der Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses - VOB/A
- Zulassung der Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses - VOB/A
- Schriftliche Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich - VOB/A
- Vollständige Wiedergabe, gleiche Reihenfolge und gleiche Nummern wie in der Urschrift in der Kurzfassung - VOB/A
- Kennzeichnung von Mustern und Proben als zum Angebot gehörig
- Leistung mit Abweichung von technischen Spezifikationen mit Nachweis der Gleichwertigkeit und eindeutige Bezeichnung der Abweichung im Angebot
- Deutliche Kennzeichnung der Nebenangebote und auf besonderer Anlage
- Deutliche Kennzeichnung der Änderungsvorschläge und auf besonderer Anlage
- Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters
- Rechnerische Richtigkeit
- Technische Richtigkeit
- Wirtschaftlichkeit
- Einstufungsprognose - Wettbewerbschancen - Konkurrenzbeobachtung und Prognose
- Preiskontrolle, Kalkulationskontrolle
- Endkontrolle: durch unabhängige Dritte - simulierter Eingang, Prüfung und Wertung
- Entscheidung über Abgabe des Angebots
- ausreichende Zugangszeit (ausreichende Transportzeit, zuverlässiger Transporteur, Einplanen üblicher Behinderungen wie etwa durch täglich auftretende Staus auf bestimmten Strecken, längere übliche Postlaufzeit etc.) - rechtzeitige Absendung
- Pufferzeit für außergewöhnliche Vorkommnisse, um Schwierigkeiten zu vermeiden
- Beweissicherung hinsichtlich des ausreichenden und üblichen Transportzeitraums, des Ausgabe-/Absendezeitpunkts sowie der Zuverlässigkeit des Transporteurs sowie Empfangsquittung der richtigen Stelle
- Gegebenenfalls bei sehr bedeutsamen Angeboten - "Doppelversand" sowohl durch Post, Paketbeförderer und daneben die weitere direkte Zustellung bei der richtigen Stelle, um sämtliche Problem zu vermeiden (was allerdings schwierig ist, weil man dann die beiden Original-Angebotsunterlagen - vgl. § 17 Nr. 4 VOL/A für das Angebot benötigt (folglich müssen Abschriften von den Original-Angebotsunterlagen gemacht werden, was aber nicht das Problem sein dürfte)
- Erscheinen mit Bevollmächtigtem im Eröffnungstermin und Kontrolle des Ablaufs - gegebenenfalls Erheben von Einwänden zur Aufnahme in die Niederschrift sowie Unterschrift der Niederschrift
- Kontrolle der Mitteilung des Sachverhalts (rechtzeitig vorliegendes Angebot) an die Bieter
- Einsicht in die Niederschrift bzw. die Nachträge
- Erheben von Einwänden zur Richtigstellung
- Bei Nichtrichtigstellung Rüge
- Antrag auf Information vor Zuschlag für den Fall der Nichtberücksichtigung
- Gegebenenfalls Anrufung der Vergabekammer im EU-weiten Verfahren
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