Bedarfsplanung - Erfassung
Zumindest insbesondere die folgenden Schritte müssen grundsätzlich entsprechend dem Fertigstellungsgebot vor Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Angebotsabgabe erledigt sein - auch grundsätzlich bei Freihändiger Vergabe - nicht also nur bei Ausschreibungen