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Künstliche Intelligenz KI - Kommentierungen
Vergaberecht - Reform 2026
GWB, VgV, SektVO etc. wurden 2026 geändert. Für die UVGO liegt ein Entwurf vor - mit einer Änderung ist zu rechnen: vgl. zur Reform
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4. Veröffentlichungen Prof. Dr. Harald Bartl
Prof. Dr. Harald Bartl – Veröffentlichungen – auch www.vergabetip.de
Vergaberecht - Auswahl
· Vergabetip.de – ständige aktuelle Information - KI (Künstliche Intelligenz) und Vergaberecht
· Handbuch öffentliche Aufträge: Erfolgreich anbieten und sicher vergeben, 2. Aufl., 2000,
· Nomos
· GWB 2016 - VgV 2016, Kommentierung, Dietzenbach 2016
· UVgO 2017, Kommentierung, Dietzenbach 2016
· VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Kommentar
· mit Vergaberecht, Dietzenbach 2004
· VOL/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Praxis-
· Kommentar, 2. Aufl., 2004
· Zur falschen Praxis bei Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen, WRP 2004, 712
· Angebote von Generalübernehmern in Vergabeverfahren – EU-rechtswidrige nationale Praxis,
· NZBau 2005, 195
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Neu: EuGH, BGH, OLG, VK - Literatur - Jahr 2025
Aktuelle Informationen 2025:
Rechtliche Änderungen des Vergaberechts des Bundes- und Landesrecht, vor allem Änderungen der Auftragswerte in Bund und Land.: Gesetze und VO 2025 (vgl. fforum vergabe.de: GWB, WRegG (WRegV – Wettbewerbsregisterverordnung),SaubFahrzeugBeschG,BwBBG- – Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungs-gesetz), VgV, KonzVgV, VergStatVO, VSVgV, VOB/A, UVgO, VOB/B, Richtlinie 2014/24/EU – zahlreiche Aufrragswertherabsetzungen in Bund und Land vgl. Schwellenwert
Schwellenwertschätzung
Bemühungen der Koalition im Bereich der Entbürokratisierung:
Koalitionsvertrag Union und SPD - Vergabe und Beschaffungen, 1829, Vereinfachung des Vergaberechts und strategisches Beschaffungsmanagement 2058 etc.
Kommende Reform des Vergaberechts:
Referentenentwurf (25.06.2025) eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Bundeswehr-Planungs- und - Beschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwPBBG
Wichtiges 2025
In der ersten Hälfte 2025 ergingen Entscheidungen des EuGH zu Konzessionen (3), Inhouse-Vergaben (2), Zuschüssen (2); AGB (2), „bestimmten“ Spezifikationen (1) und Softwareänderung (IBM-Wartung). OLG-Entscheidungen befassten sich u. a. mit Akteneinsicht, Hinzuziehung eines Anwalts, Aufhebung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Beschaffungsdienstleistungen, Rügen und Erkennbarkeit des Verstoßes, produktbezogene Leistungsbeschreibung, vergleichbare Referenzleistung, Rückzahlung von Fördermitteln und Wertungsfragen sowie Zuschlagskriterien. Vergabekammern entscheiden u. a. über Anwaltskosterstattung – wesentliche Änderung und Änderung der Vergabeunterlagen, Aufhebungsgründe, Ausschluss, Direktvergabe, Eignungsleihe mit Unterauftragnehmer, Markerkundungsmängel und Vergleichbarkeit von Referenzen – vgl. jeweils OLG- und Vergabekammer-Entscheidungen.
Entscheidungen und Literatur 2025
EuGH (28), BGH (-), OLG (11) - VerwG (1) - Literatur - 2025
Vgl. insofern auch die früheren Jahrsberichte 2024 (Prof. Dr. H. Bartl) - hier Schätzung Schwellenwert
Schwellenwert und Schätzung nach § 3 VgV - aktuellen Schwellenwert beachten
Schwellenwert - Schätzung . Dokumentation
