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Künstliche Intelligenz KI - Kommentierungen
Vergaberecht - Reform 2026
GWB, VgV, SektVO etc. wurden 2026 geändert. Für die UVGO liegt ein Entwurf vor - mit einer Änderung ist zu rechnen: vgl. zur Reform
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4. Veröffentlichungen Prof. Dr. Harald Bartl
Prof. Dr. Harald Bartl – Veröffentlichungen – auch www.vergabetip.de
Vergaberecht - Auswahl
· Vergabetip.de – ständige aktuelle Information - KI (Künstliche Intelligenz) und Vergaberecht
· Handbuch öffentliche Aufträge: Erfolgreich anbieten und sicher vergeben, 2. Aufl., 2000,
· Nomos
· GWB 2016 - VgV 2016, Kommentierung, Dietzenbach 2016
· UVgO 2017, Kommentierung, Dietzenbach 2016
· VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Kommentar
· mit Vergaberecht, Dietzenbach 2004
· VOL/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Praxis-
· Kommentar, 2. Aufl., 2004
· Zur falschen Praxis bei Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen, WRP 2004, 712
· Angebote von Generalübernehmern in Vergabeverfahren – EU-rechtswidrige nationale Praxis,
· NZBau 2005, 195
Copyright © 2025 Vergabetip.de Alle Rechte vorbehalten.
Neu: EuGH, BGH, OLG, VK - Literatur - Jahr 2025
Aktuelle Informationen 2025-2026:
Rechtliche Änderungen des Vergaberechts des Bundes- und Landesrechts, vor allem Änderungen der Auftragswerte in Bund und Land.: Gesetze und VO 2025 (vgl. fforum vergabe.de: GWB, WRegG (WRegV – Wettbewerbsregisterverordnung),SaubFahrzeugBeschG,BwBBG- – Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungs-gesetz), VgV, KonzVgV, VergStatVO, VSVgV, VOB/A, UVgO, VOB/B, Richtlinie 2014/24/EU – zahlreiche Aufrragswertherabsetzungen in Bund und Land vgl. Schwellenwert
Schwellenwertschätzung
Bemühungen der Koalition im Bereich der Entbürokratisierung:
Koalitionsvertrag Union und SPD - Vergabe und Beschaffungen, 1829, Vereinfachung des Vergaberechts und strategisches Beschaffungsmanagement 2058 etc.
Laufende Reformen des Vergaberechts:
Referentenentwurf (25.06.2025) eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Bundeswehr-Planungs- und - Beschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwPBBG
Bundeskanzler und Länder vereinbarten am 4.12.2025 in der Maßnahme 144 auch eine Vereinfachung der UVgO und ihre möglichst einheitliche Anwendung durch die Länder mit folgenden Punkten (144 1. Vereinfachung der Unterschwellenvergabeverordnung; !45 2. Wertgrenzen für Direktaufträge; 146 3. Einheitliche Formulare; 147 4. Nachweis durch Eigenerklärung; 148 5. Hürden für Dringlichkeitsvergaben senken149 6. E-Rechnungsplattform; 150 7. Digitaler Marktplatz Deutschland; 151 8. Einsatz von KI bei der Vergabe, 152 9. Begrenzung der Prüffrist in Nachprüfungsverfahren).
Vgl. Beschluss im Rahmen der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 – sog. Föderalen Modernisierungsagenda, Bund und Länder legen ersten Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda vor, Pressemitteilung 37/2026 des BMDS vom 25. Juni 2026
7 Im ersten Fortschrittsbericht vom 25. Juni 2026 erreichten Bund und Länder (Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus dem BMWE und acht Ländern) Vereinbarung von zur Überarbeitung und Anpassung der UVgO17 bis spätestens 31. Dezember 2026 bzw. bis 30. Juni 2027 entsprechend des am 1. 7. 2026 für den Oberschwellenbereich inkraftgetretenen Vergabebeschleunigungsgesetzes
Wichtiges 2025- 2026
Im Jahr 2025 ergingen u.a. Entscheidungen des EuGH zu Konzessionen (3), Inhouse-Vergaben (2), Zuschüssen (2); AGB (2), „bestimmten“ Spezifikationen (1) und Softwareänderung (IBM-Wartung). OLG-Entscheidungen befassten sich u. a. mit Akteneinsicht, Hinzuziehung eines Anwalts, Aufhebung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Beschaffungsdienstleistungen, Rügen und Erkennbarkeit des Verstoßes, produktbezogene Leistungsbeschreibung, vergleichbare Referenzleistung, Rückzahlung von Fördermitteln und Wertungsfragen sowie Zuschlagskriterien. Vergabekammern entscheiden u. a. über Anwaltskosterstattung – wesentliche Änderung und Änderung der Vergabeunterlagen, Aufhebungsgründe, Ausschluss, Direktvergabe, Eignungsleihe mit Unterauftragnehmer, Markerkundungsmängel und Vergleichbarkeit von Referenzen – vgl. jeweils OLG- und Vergabekammer-Entscheidungen.
Entscheidungen und Literatur 2025 - 2026
EuGH (28), BGH (-), OLG (11) - VerwG (1) - Literatur - 2025 - 2026
Vgl. insofern auch die früheren Jahrsberichte 2024 (Prof. Dr. H. Bartl) - hierSchätzung Schwellenwert
Schwellenwert und Schätzung nach § 3 VgV - aktuellen Schwellenwert beachten
Schwellenwert - Schätzung . Dokumentation
