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Alte Leistungsbeschreibung

Alte Leistungsbeschreibung

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Ausführungsfristen - Einzelfristen

Fristen im Vergabeverfahren und Ausführung

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Bewerbungsbedingungen

Bewerbungsbedingungen für die Bearbeitung von Angeboten - Hilfe und Checklist für Vergabestelle und Bewerber (bitte überprüfen !) - Teilnahme- bzw. Bewerberbedingungen sind AGB und unterliegen folglich der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff BGB  - "unangemessene Klauseln sind nichtig" - vgl. §§ 305 I, 310, 307 BGB. Fraglich ist, ob dies im Nachprüfungsverfahren gerügt und geprüft werden kann (str.).

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AGB

Die Vorschriften über AGB sind in den §§ 305 ff BGB enthalten - weitere Bestimmungen finden sich z. B. im  UKlagG - Unterlassungsklagegesetz - vgl. im Übrigen AGB öffentliche Hand - §§ 305 f BGB.

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Muster/Proben

Muster oder Proben konnten § 8 Nr. 4 VOL/A 2006 verlangt werden, sofern dies zur Beurteilung der Qualität der Stoffe etc. erforderlich ist. In den Fassungen der §§ 7 VOL/A, 8 EG VOL/A ist davon nicht mehr die Rede. Allerdings können Muster und Proben - gegebenenfalls gegen Vergütung, da ancdernfalls möglicherweise wettbewerbsbeschränkend - verlangt werden. Denkbar sind auch Besichtigungen etc.

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Geheimhaltung - Vertraulichkeit

Geheimhaltung - Vertraulichkeit - Geheimwettbewerb

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Beschränkter Kreis von Unternehmen

Beschränkter Kreis von Unternehmen

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Verwaltungsrichtlinie

Die VOL/A ist im Bereich der nationalen Vergabeverfahren Verwaltungsrichtlinie, währenddessen sie im EU-weiten Vergabeverfahrensbereich als Verordnung aufzufassen ist, d.h. Gesetz im materiellen Sinne, das nur vom Verordnungsgeber geändert werden kann - Ermächtigung nach § 97 VI GWB.

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Bank -Kredite etc.

Bankdienstleistungen - Finanzierungen - etc.

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  1. Versicherungsleistung
  2. Gesamtauftragswert
  3. ECU/EURO
  4. Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

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