Der Vorschlag für die Bekanntmachung sollte von der Bedarfsstelle gegenüber der Beschaffungsstelle gemacht werden.
In diesen Fällen kann das Verfahren nach § 26 Nr. 1 c) VOL/A aufgehoben werden
Zusätzliche Vertragsbedingungen können neben den Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehen werden.
Anschreiben bzw. Begleitschreiben - vgl. § 21 I Nr. 1 UVgO, § 29 I Nr. 1 VgV - ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Preis und Kriterien - niedrigster Preis - wirtschaftlich günstigstes Angebot - §§ 44 UVgO, 60 VgV - zu ZUschlagskriterien neben dem Preis vgl. §§ 43 UVgO, 58 VgV
Vorausgegangene eigene und fremde Vergabeverfahren erleichtern die Arbeit erheblich hinsichtlich: