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Mängelrüge

Die Mängelrüge nach Lieferung/bei Abnahme etc. gehört zu den genau zu erfüllenden Pflichten.

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Arbeitsende

Leistungszeit - Arbeitsende- Fälligkeit

Das Arbeitsende fällt in der Regel mit der vereinbarten Leistungszeit (Fälligkeit) sowie insbesondere dem Abnahmezeitpunkt zusammen - eventuell auch mit der Fertigstellungserklärung. oder Teststellung.

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Arbeitsbeginn

Sofern erforderlich, sollte der Arbeitsbeginn in den Vergabeunterlagen festgelegt werden.

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Beschaffungsanlaß

Der Beschaffungsanlaß ist nachzuweisen (Notwendigkeit)- Beschaffungsantrag.

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Verzicht auf die Vorlage von Unterlagen

Sofern auf verlangte Unterlagen bei einzelnen Bietern verzichtet wird, ist dies im Vergabevermerk zu begründen.

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Dokumentation - früher Vergabevermerk

 Dokumentation

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Transparenzgebot - vgl. § 97 I GWB

 Das Transparenzgebot ist unumgänglicher Bestandteil der Vergabegrundsätze; aus der Vergabeakte müssen sich die einzelnen Schritte des Vergabeverfahrens vom Beschaffungsantrag bis zum Vergabevermerk eindeutig, plausibel und nachweisbar ergeben. Insbesondere muß ersichtlich sein, aus welchen Gründen z.B. die Freihändige Vergabe gewählt worden etc.

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Beteiligte

Beteiligte am Nachprüfungsverfahren -vgl. §§160 ff GWB

Weiterlesen:

Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren

Die Beteiligten des Vergabeverfahrens können nach § 111 I GWB - jetzt unverändert § 165 GWB - die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle der Vergabekammer auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.

Weiterlesen:

  1. Kosten des Vergabeüberprüfungsverfahrens
  2. Verwaltungsverfahrensgesetz - VerwVG
  3. Zuschlag -Annahme
  4. Aufhebung von Verträgen

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