Hier kann nach § 4 Nr. 2) e) VOF das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung gewählt werden, sofern die weiteren in den Vorschrift anzutreffenden Voraussetzungen erfüllt sind.
~0624
Der Begriff wird in der VOL/A nicht benutzt, obwohl dies im Zusammenhang mit der Beauftragung von Sachverständigen von Bedeutung ist.
Sofern eine Berufszulassung erforderlich ist, muß diese nachgewiesen werden.
Optionen sind bei der Berechnung/Schätzung des Auftragswerts bzw. Schwellenwerts mitzuberechnen.
Das Haftungsrisiko folgt dem Vertragsrisiko.
In diesen Fällen findet nach der VOF nur ein Restwettbewerb, falls überhaupt, hinsichtlich des Preises statt,
Das Grobkonzept ist Teil des Phasenkonzepts der BVB-Planung
~0615