Das Vergabenachsperfahren nach den §§ 155 ff GWB -vgl. BVerfG, Urt.v.22.01.2011 - 1 BvR 699-06 – Fraport-Entscheidung. Jährlich im Durchschnittca. 1000 VK-, ca. ca.100 OLG, wenige (ca. 3-10) BGH-Entscheidungen sowie etwa jeweils 10 - 20 EuGH-Urteile. Ersichtlich ist dies nach dem jährlichen Statistikbericht des Bundes -vgl.StatVO.
§ 18 VOL/A/ behandelt lediglich die Angebotsfrist, nicht jedoch die Frist für die Bewerbung bei Teilnehmerwettbewerben.
Im Sektorenbereich wird von den Auftraggebern nach den §§ 16 b VOL/A sowie 8 SKR verlangt, daß sie "mindestens einmal jährlich Bekanntmachungen" über alle für die in den nächsten zwölf Monaten beabsichtigten Aufträge mit einem Schwellenwert über 400.000 EURO veröffentlichen.
Der Verstoß gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz gehört zu den größten Fehlern des Verfahrens - der Vertraulichkeitsgrundsatz ist in § 97 GWB zwar nicht genannt, gehört indessen zu den maßgeblichen Pfeilern des Vergabeverfahrens.