Nach den §§ 27 a VOL/A bzw. 27 a VOB/A sind

  • über jeden vergebenen Auftrag
  • Mitteilungen
  • nach den im Anhang E enthaltenen Mustern
  • innerhalb von 48 Tagen nach Vergabe des Auftrags
  • an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.



Sonderregelung: Dienstleistungen
Bei der Mitteilung von vergebenen Aufträgen über Dienstleistungen nach Anhang I B geben die Auftraggeber an, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

Ausnahmen für eingeschränkte Mitteilung für

  • bestimmte Angaben über die Auftragsvergabe
    • bei Zuwiderlaufen öffentliches Interesse (Abwägung der Interessen des Auftraggebers: z.B. Schutz bestimmter Gruppen, Datenschutz, Gefahr von Eingriffen etc.)
  • Berührung der legitimen geschäftlichen Interessen einzelner öffentlicher oder privater Unternehmen (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)
  • Beeinträchtigung des fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen (Weitergabe des Auftrags Dritte etc.)

Die Gründe für die Ausnahmen müssen einsichtig, plausibel und nachweisbar sein.


Text VOL/A

§ 28a
Bekanntmachung über die Auftragserteilung

 

  1. (1) Die Auftraggeber machen über jeden vergebenen Auftrag Mitteilung nach den im Anhang E enthaltenen Mustern innerhalb von 48 Tagen nach Vergabe des Auftrags an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
    (2) Bei der Mitteilung von vergebenen Aufträgen über Dienstleistungen nach Anhang I B geben die Auftraggeber an, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
  2. Die Auftraggeber brauchen bestimmte Angaben über die Auftragsvergabe jedoch nicht mitzuteilen, wenn dies dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft, die legitimen geschäftlichen Interessen einzelner öffentlicher oder privater Unternehmen berührt oder den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde.

 

Bekanntmachungsmuster - Achtung VOL/A 2000 - Vergabetip beachten !
Anhang E

I. Lieferaufträge
Vergebene Aufträge gem. § 27 a

 

  1. Name und Anschrift des Auftraggebers (Vergabestelle):
  2. a) Verfahrensart:
    b) im Fall von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Begründung der Wahl dieses Verfahrens gemäß § 3a Nr. 2:
  3. Tag der Auftragsvergabe:
  4. Zuschlagskriterien:
  5. Anzahl der eingegangenen Angebote:
  6. Name und Anschrift des oder der Auftragnehmer:
  7. Art und Menge der gelieferten Waren, gegebenenfalls nach Auftragnehmer:
    CPA-Referenznummer:
  8. Gezahlter Preis oder Preisspanne (Minimum/Maximum):
  9. Gegebenenfalls Wert und Teil des Auftrags, der an Dritte weitergegeben werden kann:
  10. Andere Auskünfte:
  11. Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften:
  12. Tag der Absendung der Bekanntmachung:
  13. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften:

 

II. Dienstleistungsaufträge
Vergebene Aufträge gem. § 27 a

 

  1. Name und Anschrift des Auftraggebers (Vergabestelle
  2. Gewähltes Vergabeverfahren; im Fall von Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, Begründung der Wahl dieses Verfahrens gem. § 3 Nr. 2:
  3. Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung; CPC-Referenznummer:
  4. Tag der Auftragserteilung:



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