Anders als in den b-§§-Verfahren fehlen im VOL/A-SKR-Verfahren die Basis-§§, sofern man sie nicht entsprechend anwendet, um ein sichereres Gerüst zu haben, das allerdings auch bürokratisch ist.
Man könnte aufteilen in folgende Stufen:
- Ausschluß nach § 5 Nr. 2 VOL/A-SKR bzw. § 7 b Nr. 2 VOL/A-SKR:
Fehlende Angaben: Fehlende Erklärungen:
- Ausschluß nach § 7b Nr. 2 bzw. 5 Nr. 2 VOL/A/SKR
- Begehung einer nachweislich schweren Verfehlung:
- Keine ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben:
- Angabe vorsätzlich unzutreffender Erklärungen in bezug auf Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit in Vergabeverfahren:
- Nebenangebote/Änderungsvorschläge
nicht auf besonderer Anlage: oder als solche nicht gekennzeichnet:
Ergebnis der Prüfung nach §§ 7 b Nr. 5 VOL/A sowie 5 VOL/A-SKR:Bieter Nr. Name: Grund: Bieter Nr. Name: Grund: Bieter Nr. Name: Grund: - nicht ausgeschlossene Bieter:
Bieter Nr. Name: Bieter Nr. Name: Bieter Nr. Name: Bieter Nr. Name: - Wertung der Angebote nach § 11 VOL/A-SKR
§ 25 b Nr. 1 I VOL/A bzw. § 11 Nr. 1 VOL/A-SKR benennt folgende auftragsbezogenen Kriterien, die allerdings nicht in den eigentlichen Bereich der Wertung gehören, sondern in die Leistungsbeschreibung bzw. die Individualvereinbarungen.
Regelung in Leistungsbeschreibung Individualvereinbarung - Lieferfrist
- Ausführungsdauer:
- Betriebskosten:
- Rentabilität:
- Qualität:
- Ästhetik:
Wertung - Ausnahmefall - Zweckmäßigkeit:
- technischer Wert:
- Kundendienst
- technische Hilfe
- Verpflichtungen Ersatzteile:
- Verpflichtungen Versorgungssicherheit:
- Preis: regelmäßig alleiniges Wertungskriterium.
Besonderheiten Wertung b-§§-Verfahrensowie im VOL/A-SKR-Verfahren- keine Besonderheiten ersichtlich:
- Besonderheiten gegeben:
- Anführung der Besonderheiten für die Wertung:
Achtung: vgl. Wertung b-§§-Verfahren ! - Begründung:
Ergebnis der besonderen Wertung nach § 25 b VOL/A/ bzw. 11 VOL/A-SKR ausführliche Darlegung:
- Besonderheiten nach § 25b Nr. 2 Abs. 1 VOL/A-SKR bzw. § 11 Nr. 2 I VOL/A-SKR:
Angebotsendpreis:Angebot: Bieter Nr. Firma
im Verhältnis:
zur Leistung:
ungewöhnlich niedrig - vgl. zuvor vorgenommene Prüfung:
Ergebnis:
Erforderlichkeit der schriftlichen Aufklärung über die Einzelposten:
Anforderung der schriftlichen Aufklärung am:
Eingang der schriftlichen Aufklärung am:
Prüfung der schriftlichen Aufklärung und Begründungen:
Begründungen objektiv gerechtfertigt:
- durch Wirtschaftlichkeit der Herstellungsmethode:
- der gewählten technischen Lösung:
- außergewöhnlich günstige Bedingungen für den Bieter bei der Durchführung des Auftrags:
- Originalität der vom Bieter vorgeschlagenen Erzeugnisse:
- sonstige Gesichtspunkte:
Vorbereitung der Aufklärungsverhandlung - Klärung der erforderlichen Fragen sowie der zu fordernden Auskünfte:Ausschluß Erforderlichkeit der Aufklärungsverhandlung:
- Zusätzliche Aufklärungsverhandlung mit Aufforderung zur Preiserklärung:
- Behandlung der einzelnen Punkte:
- Wirtschaftlichkeit der Herstellungsmethode:
- Gewählte technischen Lösung:
- außergewöhnlich günstige Bedingungen für den Bieter bei der Durchführung des Auftrags:
- Originalität der vom Bieter vorgeschlagenen Erzeugnisse:
- sonstige Gesichtspunkte:
- Gegebenenfalls:
- Überprüfung der Einzelposten:
- Vorlage bestimmter Belege:
- Eventueller Nachweis der Einkaufspreise:
- Nachweis der Kalkulationsgrundlage:
- Nachweis der fixen und variablen Kosten:
- Nachweis des eventuellen Wagniszuschlags:
- Nachweis des Gewinnzuschlags:
- Feststellung der
- weiteren Berücksichtigung:
- der nicht mehr erfolgenden Berücksichtigung des Angebots
Begründung:des Bieter Nr. Name:
Bieter Nr. Name: - hat die Zweifel an seinem Preis nicht belegt:
- hat die erforderlichen Belege zum Nachweis der Einzelposten nicht vorgelegt:
- war nicht in der Lage, seinen äußerst niedrigen Preis zu erklären bzw. die Bedenken auszuräumen - im einzelnen blieben folgende Punkte ungeklärt:
war daher mit seinem Angebot nach § 25 Nr. 2 II VOL/A nicht weiter zu berücksichtigen.Nr. Name:
- Angebote mit staatlicher Beihilfe - Wertung nach § 25 b Nr. 2 Abs. 3 VOL/A-SKR bzw. § 11 Nr. 2 III VOL/A/SKR:
Staatliche Beihilfe:
Art:
Behörde:
Ungewöhnlich niedriger Preis:- Marktpreis der Leistung:
- ungewöhnlich niedriger Preis:
- Dumpingpreis i.S.d. § 25 Nr. 2 II VOL/A:
- Höchster Angebotspreis:
- Zweitniedrigster Angebotspreis:
- Bieter Nr.
Name: Angebotspreis: - Erhebliche Unterschreitung (z.B. um
%): - Einfluß der staatlichen Beihilfe auf den Preis (z.B. ca.
% oder ca. EURO: ):
Anforderung der Meldung der Beihilfe an die EG-Kommission: Hinweis an den Bieter auf Zurückweisung des Angebots bei nicht nachgewiesener Meldung oder Genehmigung der EU-Kommission: Nachweis der Anmeldung vom Bieter geliefert: Nachweis der Anmeldung vom Bieter nicht geliefert: Nachweis der Genehmigung durch die EG-Kommission: Nachweis der Genehmigung: Kein Nachweis der Genehmigung: Zurückweisung des Angebots: Unterrichtung der EU-Kommission über Zurückweisung:
Übertragung des Ergebnisses in die Vergabeakte
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