Begriffe
Prüfung der Angebote nach § 41 I UVgO sowie 56 I VgV
Die Vorschrft des früheren § 22 VOB/A ist die § 14a VOB/A ersetzt worden - allerdings ist der Regelungsgehalt weitgehend ähnlich. Vgl. acuh §§ 39, 40 II UVgO.
Insofern wird Aktualisierung empfohlen.
Muster Niederschrift Öffnungsverhandlung
Öffnung
Checklist Öffnungsverhandlung
Eröffnungstermin
Die Vertragssprache sollte deutsch sein; denn eine Vertragsunterlage z.B. in englischer Sprache hat erhebliche Probleme zur Folge (Übersetzungsprobleme, auch "Anknüpfungspunkt" für die Frage des anwendbaren Rechts etc.).
Vertragsstrafen verspricht der Schuldner dem Gläubiger zur Absicherung seiner Verpflichtungen. Insoweit wird auf die §3 339 BGB verwiesen.
Durch die Schuldrechtsreform ist das frühere Gewährleistungsrecht - jetzt Sach- und Rechtsmängelhaftung - vgl. §§ 434 ff (Kauf), 633 ff (Werkvertrag) BGB 2002 - erheblich geändert worden.
Eingang, Öffnung und Prüfung si9nd in den §§ 39, 40, 41 I UVgO, 54, 55, 56 I VgV geregelt
früher VOL/A und VOB/A (§§ 14, 16 VOB/A bzw. 14, 16 I VOL/A) verwiesen.