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Begriffe

Unverzüglich

Dieser Rechtsbegriff (vgl. § 121 I BGB) ist an verschiedener Stelle der Vergabevorschriften anzutreffen:

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Mitwirkungspflichten

Ausführungsfristen
Einzelfristen

Besondere Dringlichkeit

Weiterlesen:

Behinderung und Unterbrechung

Behinderung und Unterbrechung hat der Auftragnehmer nach § 5 VOL/B anzuzeigen.

Weiterlesen:

Mängelrüge

Die Mängelrüge nach Lieferung/bei Abnahme etc. gehört zu den genau zu erfüllenden Pflichten.

Weiterlesen:

Arbeitsende

Leistungszeit - Arbeitsende- Fälligkeit

Das Arbeitsende fällt in der Regel mit der vereinbarten Leistungszeit (Fälligkeit) sowie insbesondere dem Abnahmezeitpunkt zusammen - eventuell auch mit der Fertigstellungserklärung. oder Teststellung.

Weiterlesen:

Arbeitsbeginn

Sofern erforderlich, sollte der Arbeitsbeginn in den Vergabeunterlagen festgelegt werden.

Weiterlesen:

Beschaffungsanlaß

Der Beschaffungsanlaß ist nachzuweisen (Notwendigkeit)- Beschaffungsantrag.

Weiterlesen:

Verzicht auf die Vorlage von Unterlagen

Sofern auf verlangte Unterlagen bei einzelnen Bietern verzichtet wird, ist dies im Vergabevermerk zu begründen.

Weiterlesen:

Dokumentation - früher Vergabevermerk

 Dokumentation

Weiterlesen:

  1. Transparenzgebot - vgl. § 97 I GWB

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