Begriffe
Vorab sei erwähnt, daß der Zuschlag nach derzeitiger Auffassung keinen Verwaltungsakt i.S. eines vergaberechtlichen Verfahrensaktes darstellt.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine nichtförmliche Beschwerde, mit der sich jedermann gegen das Verhalten einer Behörde oder eines Bediensteten an die vorgesetzte Behörde oder einen Vorgesetzten wenden kann.
Preisbildende Umstände, "unmögliches Wagnis" oder Unzumutbarkeit
Die §§ 31 I VgV und 23 I UVgO enthalten ebenso wie bereits § 7 I VOL/A 2009 nicht mehr die in § 8 Nr. 1 II und III VOL/A 2003 enthaltenen Schranken "alle preisbildenden Umstände" bzw. ungewöhnliches Wagnis".
Gleichwohl gelten die entsprechenden Grundsätze ungeschrieben weiter bzw. die Überprüfung erfolgt unter dem Aspekt der (kalkulatorischen) Zumutbarkeit für einen Bewerber bzw. Bieter vor allem auch im Zzusammenhang mit den §§ 60 VGV, 44 UVgO (Prüfungspflichten bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten" - siehe Stichwort Unangemessen niedriger Preis
Rechtsschutzinteresse
Das nach § 107 II GWB auch zu prüfende Rechtschutzinteresse führt in der Praxis für Antragsteller zu erheblichen Problemen, wie die nachfolgende Entscheidung des OLG Düsseldorf zeigt, aus der sich gleichzeitig die Voraussetzungen für das Vorliegen des Rechtsschutzinteresses in Vergabeverfahren ergeben:
Die Antragsbefugnis nach § 160 GWB (zuvor § 102 II GWB) war nicht unumstritten.
Güteprüfungen sind in § 12 VOL/B behandelt.
Vgl. insofern die entsprechende Kommentierung des § 12 VOL/B.
Es kommt darauf an, ob eine Güteprüfung vertraglich vereinbart wird.
Güteprüfungen und Abnahmen sind zu unterscheiden.
VOL/B Kommentierung
VOL/B - §§ 21 II UVGO, 29 II VgV
~0523, ~0626