Begriffe
Funktionsprüfungen sind vor allem im Bereich der BVB - anzutreffen - vgl. BVB-Überlassung.
Nach diesen Leitsätzen hat der Bieter bzw. Auftragnehmer im Rahmen einer Preisprüfung der VO PR im Streitfall die Angemessenheit seines Preises nachzuweisen.
Hier kann nach § 4 Nr. 2) e) VOF das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung gewählt werden, sofern die weiteren in den Vorschrift anzutreffenden Voraussetzungen erfüllt sind.
~0624
Der Begriff wird in der VOL/A nicht benutzt, obwohl dies im Zusammenhang mit der Beauftragung von Sachverständigen von Bedeutung ist.
Sofern eine Berufszulassung erforderlich ist, muß diese nachgewiesen werden.
Optionen sind bei der Berechnung/Schätzung des Auftragswerts bzw. Schwellenwerts mitzuberechnen.