Begriffe
Im Sektorenbereich wird von den Auftraggebern nach den §§ 16 b VOL/A sowie 8 SKR verlangt, daß sie "mindestens einmal jährlich Bekanntmachungen" über alle für die in den nächsten zwölf Monaten beabsichtigten Aufträge mit einem Schwellenwert über 400.000 EURO veröffentlichen.
Der Verstoß gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz gehört zu den größten Fehlern des Verfahrens - der Vertraulichkeitsgrundsatz ist in § 97 GWB zwar nicht genannt, gehört indessen zu den maßgeblichen Pfeilern des Vergabeverfahrens.
Der vor allem bei Freiberufler-Leistungen nach der VOF zu vergebende Auftrag ist jeweils derjenige Bewerber, der die "bestmögliche Leistung" erwarten läßt.
Bei Wettbewerben sowie Planungswettbewerben wird ein Preisgericht tätig. Für die Preisrichter und das Preisgericht ist bei Planungswettbewerben zu beachten: