Vervollständigung der Vergabeunterlagen

Das Fertigstellungsgebot zwingt dazu, daß die Vergabeunterlagen vollständig vor der Bekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten erstellt sind. Dazu gehört nicht nur die erschöpfende und eindeutige Leistungsbeschreibung, sondern auch eine zutreffende Kostenschätzung sowie insbesondere auch die Markt- und Preisübersicht. Die exakte Vorbereitung der einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens ist unumgänglich. Andernfalls können schwerwiegende Fehler z.B. zur Anrufung der Vergabekammer führen.

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