Bei der Wertung ist die Rangfolge der Bieter, mithin der 1. Rang für den Auftragnehmer festzulegen.


Die Reihenfolge der Wertungskriterien, neben dem Preis, ist im EU-weiten Verfahren "in der Reihe der ihnen zuerkannten Bedeutung" festzulegen und in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung anzuführen.

Bei der Wertung ist transparent, nachvollziehbar und begründend vorzugehen. Der Zuschlag an den Falschen findet seine Ursache meist bereits in der Festlegung vergabefremder Wertugnskriterien.


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