Checklist Verspätung VOB/A

Auftraggeber Angebote, die schuldhaft verspätet eingehen, "brauchen nicht geprüft zu werden", sind im Ergebnis auszuschließen - vgl. 23 Nr.1 a VOL/A. Die Darlegungs- und Beweislast für die Verspätung trägt der Auftraggeber - insofern ist auf die Niederschrift zu verweisen, in der dies zu dokumentieren ist.

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