Bewerberkataloge können zur Erstellung der Leistungsbeschreibung genutzt werden.

Allerdings ist insofern gründlich und schematisch vorzugehen. Leistungsbeschreibungen von Bietern sind nach der Abwicklungsschablone zu bearbeiten.Bewerber und Bieter, die ihre Angebote mit derartigen Materialien "ergänzen", laufen in Gefahr, ausgeschlossen zu werden. Hier sind unbedingt die Ausführungen zu Bietermarketing zu beachten.Bei vielen Bietern scheint man sich wenig oder nur unzureichende Gedanken darüber zu machen, was die Vergabestellen an Informationen benötigen und wie diese Informationen zu gestalten sind. Hochglanzprospekte etc. kann man sich im Grunde schenken. Wenn schon Informationsmaterial zusammengestellt wird, so sollte dies so gestaltet sein, wie dies bei einer Angebotserstellung ohnehin erforderlich ist - insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Nachweise etc.. Die Zielrichtung vieler Informationen geht am Informationsbedarf der Bedarfsstellen vorbei. Am besten bereitet man ein solche Information analog einer Erstellung eines Angebots auf. Nur so kann das Angebotsmanagement effektiver und erfolgreicher gestaltet werden, zumal den Vergabestellen nur mit derartig aufbereiteten, kurzen, präzisen und sachlichen Informationen geholfen ist. "Kreative Künstler" mögen dann diese sachlichen Informationen durchaus ansprechend gestalten, ohne allerdings das eigentliche Ziel der raschen und sachlichen Information zu vernachlässigen und die Vergabestellen mit überflüssigem Zeitaufwand zu belasten.

~0398