Die Rechtsabteilung ist die organisatorische Einheit der Vergabestelle, der es obliegt, die mit der Beschaffung zusammenhängenden Rechtsfragen zu erkennen, zu klären und insbesondere die Vertragsrisiken rechtlich abzusichern bzw. auszulagern.
Bitte beachten Sie das spezielle Seminar für Rechtsabteilungen etc. "Rechtskontrolle von Vergabeverfahren".
Speziell im Zusammenhang mit den im Einzelfall erforderlichen Individualvertragsbedingungena ist es notwendig, daß insofern die BGH-Entscheidungen speziell zu den BVB-IT bekannt sind. Bestimmte Vertragskonstellationen können ohne rechtlichen Rat nicht sicher gestaltet werden. Hierzu gehören z.B.:Rahmenverträge, BVB- und EVB-IT-Verträge, Verträge mit Abänderungen der BVB-Vorschriften oder der VOL/B.
Hierbei handelt es sich um die Konzeption von "Individualrechtskonditionen" z. B. nach § 9 II - IV VOL/A.
In manchen Fällen werden auch die Rechtsabteilungen der öffentlichen Hand überfordert sein, so daß sich zumindest bei größeren Vorhaben die Einschaltung spezialisierter Anwälte empfiehlt (Freiberufler-Leistungen - vgl. § 1 VOL/A, VOF).
Im übrigen ist nicht nur in diesen Fällen auch eine Prognose der Risiken unumgänglich (Terminrisiko, Einsatzzweck und -risiko).
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