Checklist Risikoleistungen
Muster Risikoleistungen

Bei zahlreichen Bedarfsgegenständen kann es bei deren Einsatz zu besonderen Risiken kommen. Es ist Aufgabe der Bedarfsstelle infolge ihrer Nähe zum Einsatzzweck und -risiko, diese speziellen Risiken zu erfassen und in den Beschaffungsantrag aufzunehmen, da die Beschaffungsstelle vielfach die speziellen Einsatzbedingungen, insbesondere die Möglichkeit des Eintritts von Mangelfolgeschäden nicht kennt.


Das Erkennen von Risikoleistungen gehört zum Aufgaben- und Pflichtenkreis der an einer Vergabe Beteiligten, insbesondere der Bedarfsstelle und der Beschaffungsstelle. Einsatzrisiko und -zweck müssen dem Bieter durch die Leistungsbeschreibung bzw. die Individualkonditionen signalisiert werden, um das Risiko auf den Auftragnehmer abzuwälzen. Hierbei sind freilich die Grenzen z.B. des § 8 Nr. 1 III VOL/A - kein ungewöhnliches Wagnis - zu beachten. Wer hier als Auftraggeber alle Risiken abwälzen will, läuft auch in Gefahr, daß keine Angebote abgegeben werden.

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