Muster Nachweise/Erklärungen EU-Verfahren
Muster Nachweise/Erklärungen b-§§-Verfahren
Die in § 7 Nr. 5 VOL/A vorgesehenen Ausschlußgründe dürfen nicht vorliegen - der Auftraggeber kann entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Erklärungen verlangen - insofern wird auf § 7 a Nr. 2 Abs. 3 VOL/A - gegebenenfalls Ersatznachweise, eidesstattlicher Versicherungen oder mangels solcher Versicherungen im Herkunftsland auch sog. "Feierliche Erklärungen", die an die Stelle des Eides in manchen EU-Staaten tritt.
Das Bescheinigungsverfahren nach § 19 VergabeVO 2000 betrifft Verfahren nach der EU-Norm EN 455503 (DIN EN 45593 des Deutschen Institut für Normung e.V., Berlin) - in diesen Fällen geht es um eine Bescheinigung der Auftraggeber über die Übereinstimmung seiner Vergabepraktiken und Vergabeverfahren mit dem Gemeinschaftsrecht.
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