Einführungsgesetz zum BGB
Kollisionsrecht - Verträge im Auslandsverkehr. In der VOL/A ist in § 9 Nr. 4 VOL/A die Frage der Vertragssprache und der Rechtswahl nicht geregelt. Insofern ist in EU-Verfahren eine entsprechende Regelung in die Verdingungsunterlagen aufzunehmen.
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