OLG
Oberlandesgericht Brandenburg:
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Einzelfall nochmals grundsätzlich zum Ausschluss wegen verspäteten Eingangs und Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen wichtige Grundsätze behandelt.
Oberlandesgericht München
Auch minimale Änderungen der Verdingungsunterlagen führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. So urteilte das OLG München.
OLG Schleswig, Beschl. v. 15.04.2011 - 1 Verg 10/10 – Nebenangebote und niedrigster Preis – Zulässigkeit – kein Verstoß gegen EU-Recht – keine Vorlage an BGH oder EuGH - Vergabe eines Auftrages für Straßenbauarbeiten
OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.03.2011 - Verg W 5/11 – Holzeinschlag etc. nach Kampfmittelräumung – fehlender Nachweis der zwingend vorgegebenen Ortsbesichtigung als Ausschlussgrund – ergänzender Bestandteil der Leistungsbeschreibung - Lose – Anhang 1 Teil B – eingeschränktes Vergaberegime – „Sammeltermine“ – kein Verstoß gegen Vertraulichkeit – Eignungsnachweise - Bestandteil der Leistungsbeschreibung mit Fettdruckweise: "eine Vorortbesichtigung der Bestände zu den Losen 1 bis 9 zwingend erforderlich"
Aktuelle Information zur ersten Jahreshälfte 2025:
Rechtliche Änderungen des Vergaberechts des Bundes- und Landesrecht, vor allem Änderungen der Auftragswerte in Bund und Land.: Gesetze und VO 2025: GWB, WRegG (WRegV – Wettbewerbsregisterverordnung),SaubFahrzeugBeschG,BwBBG- – Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungs-gesetz), VgV, KonzVgV, VergStatVO, VSVgV, VOB/A, UVgO, VOB/B, Richtlinie 2014/24/EU – zahlreiche Aufrragswertherabsetzungen in Bund und Land.
Bemühungen der Koalition im Bereich der Entbürokratisierung:
Koalitionsvertrag Union und SPD - Vergabe und Beschaffungen, 1829, Vereinfachung des Vergaberechts und strategisches Beschaffungsmanagement 2058 etc.
Kommende Reform des Vergaberechts:
Referentenentwurf (25.06.2025) eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Bundeswehr-Planungs- und - Beschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwPBBG
Wichtiges 1. Hälfte 2025
In der ersten Hälfte 2025 ergingen Entscheidungen des EuGH zu Konzessionen (3), Inhouse-Vergaben (2), Zuschüssen (2); AGB (2), „bestimmten“ Spezifikationen (1) und Softwareänderung (IBM-Wartung). OLG-Entscheidungen befassten sich u. a. mit Akteneinsicht, Hinzuziehung eines Anwalts, Aufhebung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Beschaffungsdienstleistungen, Rügen und Erkennbarkeit des Verstoßes, produktbezogene Leistungsbeschreibung, vergleichbare Referenzleistung, Rückzahlung von Fördermitteln und Wertungsfragen sowie Zuschlagskriterien. Vergabekammern entscheiden u. a. über Anwaltskosterstattung – wesentliche Änderung und Änderung der Vergabeunterlagen, Aufhebungsgründe, Ausschluss, Direktvergabe, Eignungsleihe mit Unterauftragnehmer, Markerkundungsmängel und Vergleichbarkeit von Referenzen – vgl. jeweils OLG- und Vergabekammer-Entscheidungen.