Bei der Schätzung des Auftragswertes ist der Gesamtwert maßgeblich.
Der Umrechnungskurs der sog. Sonderziehungsrechte in Euro wird von der EU-Kommission jeweils für zwei Jahre in einer entsprechenden Verordnung festgelegt:
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in Vergabeverfahren
1. IT-Bereich - EPHOS, EUROMETHOD, ITSEC
2. Sonstige EU-Regelwerke
Teilnahmewettbewerb im nationalen und EU-Verfahren -vgl. §§ 8 II, III, IV UVgO, 14 II, III IV VgV -Texte - siehe TEXTE
Bekanntmachungsmuster für EU-Verfahren oberhalb der jeweils aktuellen Schwellenwerte ( §§ 37 II, 38 I, 39 II, 40 40 I, II VgV - vgl. www.bmwi.de oder www.simap.eu.int - - Bauvergabe: §§ 12 VOB/A, 12 EU VOB/A .
Ergänzende, Zusätzliche oder Technische Vertragsbedingungen (z. B. Baubereich VOC)
