Bei einfacheren Vorgängen reichen Kosten- und Angebotsvergleiche aus, bei umfangreicheren/größeren Beschaffungen sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unumgänglich.
Das HGB - Handelsgesetzbuch - bezieht sich grundsätzlich nicht auf die öffentliche Hand - allerdings gilt dies natürlich dann nicht, wenn es sich um eine privatrechtlich organisierte Einrichtung (AG, GmbH) handelt.
Lieferaufträge - Bauaufträge -Dienstleistungen - § 99 II, III und IV sowie X GWB.
Die EU-Kommission (Europäische Kommission) ist das Organ der Europäischen Union, das im wesentlichen Exekutivaufgaben wahrnimmt.
Die Schlagworte zeigen den Fall auf, in dem die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 III Nr. 2 UVgO - zuvor § 3 Nr. 3 b) VOL/A - gewählt werden kann - keine Vorchrift in § 14 VgV.
Das Umgehungsverbot ist Gegenstand des Zivilrechts. Insofern liegen keine Scheingeschäfte vor, sondern die entsprechenden Rechtsfolgen sind ernsthaft beabsichtigt, allerdings können derartige Geschäfte rechtsunwirksam sein.
