Nach §§ 23 UVgO bzw.31 VgV (Leistungsbechreibung) und §§ 31, 33 UVgO, 42 ff VgV können von den Teilnehmern bzw. Bietern Nachweise, Erklärungen etc. verlangt werden - siehe Anforderungen .
Amtsermittlungsgrundsatz (§ 163 GWB) - "materielle Beweis- und Darlegungslast"
Das Fertigstellungsgebot gehört zu den wesentlichen Grundpfeilern der Verfahren. Es ist in § 16 Nr. 1 VOL/A verankert.
Öffentlicher Autraggeber - öffentlichrechtliche und privatrechtliche Organisationsform - GmbH/AG